BERGBAHNEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BACO
1. ALLGEMEINES
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes von der BACO AG ausgestellte Angebot oder für jeden Verkauf, den die BACO AG (nachfolgend « Verkäufer ») mit einem Kunden ab-schliesst.
Mit jeder Bestellung beim Verkäufer akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen und verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
2. BESTELLUNGEN
Sofern nicht anders vereinbart, haben die Angebote des Verkäufers eine Optionsfrist von einem Monat nach ihrer Abgabe. Jede Bestellung ist erst nach Annahme und schriftlicher Bestätigung durch den Ver-käufer wirksam.
Änderungen der Leistungen oder der Planung auf Wunsch des Kunden, die nach Erhalt der Bestellung vorgenommen werden, können zu Mehraufwand und Mehrkosten führen, welche durch den Verkäufer in Rechnung gestellt werden können.
3. PREIS
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste des Verkäufers res-pektive die Preise des zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Angebotes.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen erfolgen innerhalb der auf den Rechnungen mitgeteilten Fristen und ausschliesslich per Banküberweisung ohne Kosten für den Empfänger auf die in der Rechnung angegebene Kontonummer (IBAN).
Bedingungen für die Diskontierung: Ohne Skonto.
Keine Beschwerde oder Anfechtung berechtigt den Kunden, die Zahlung einer Rechnung aufzuschie-ben. Bei Zahlungsverzug sind ab dem ersten Verzugstag Verzugszinsen in der Höhe von 5% geschuldet (Artikel 104 Absatz 1 des Obligationenrechts (OR)). Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, pauschale Mahngebühren und sämtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen, falls dies notwen-dig sein sollte.
5. Lieferfristen
Die Verpflichtungen des Verkäufers werden von Rechts wegen und ohne Formalitäten ausgesetzt und seine Haftung entfällt bei Eintritt von Ereignissen wie Streik, Blockade, Arbeitsniederlegung jeglicher Art, Zwischenfall oder Unfall bei der Herstellung, Brand, klimatischen Ereignissen jeglicher Art, die die Her-stellung der Ausrüstung beeinträchtigen, sowie bei Eintritt nach Vertragsabschluss jeglicher Umstände, die die normale Ausführung der Bestellungen durch den Verkäufer verhindern. Jede Änderung einer Be-stellung oder die Zurückstellung für weitere Informationen verlängert die Lieferfristen mindestens um die Dauer der Bearbeitung der Änderung oder der Informationsanfrage.
Die Angabe einer Lieferfrist stellt seitens des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine ver-bindliche Verpflichtung dar, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern. Ohne schriftliche Vereinbarung einer definitiven Lieferfrist durch den Verkäufer kann keine Vertragsstrafe oder Entschädigung für eine Verzögerung gefordert werden.
6. LIEFERUNGEN
Die Kosten für Transport, Versicherung und/oder Zollabfertigung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferte Ware umgehend zu kontrollieren und die Übereinstimmung mit dem Lieferschein zu prüfen sowie den Zustand der Ware zu kontrollieren. Im Falle von Transport-schäden oder Verlusten sind diese zu dokumentieren und umgehend dem Spediteur oder Verkäufer zu melden.
7. RÜCKGABERECHT
Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendungen von Teilen, die der Kunde bestellt hat, ohne dass Rück-sendungen zuvor vereinbart wurden. Reklamationen, die sich auf eine Lieferung beziehen, müssen dem Verkäufer spätestens 15 Werktage nach Erhalt der Lieferung gemeldet werden.
Abgesehen von Schäden, für welche die BACO AG verantwortlich ist, können die Teile nur in einwand-freiem, wieder verkaufbaren Zustand zurückgegeben und gutgeschrieben werden.
Bei Rücksendungen aufgrund von Fehlern seitens des Kunden (z.B. falsche Angaben, falsche Bestel-lung) belastet der Verkäufer dem Kunden 20% des Verkaufspreises.
Im Falle einer auftragsspezifischen Fertigung behält sich die BACO AG das Recht vor, einen kostende-ckenden Abzug vorzunehmen.
Fehllieferungen seitens der BACO AG (z.B. falsches Teil, mangelnde Qualität, ungeeignete Verpackung)
werden zu 100% erstattet.
8. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentümer der gelieferten Waren.
9. GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT
Die Technologie und das Know-how, patentiert oder nicht, die in den Teilen und Materialien enthalten
sind, sowie alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Teile und Materialien sind
und bleiben das ausschliessliche Eigentum des Verkäufers und alle in diesem Rahmen mitgeteilten Informationen
sind vom Kunden als vertraulich zu betrachten, einschliesslich derjenigen, die in den Plänen
und Dokumenten enthalten sind, die dem Kunden gegebenenfalls ausgehändigt werden. Folglich
darf der Kunde sie nicht an Dritte weitergeben und verpflichtet sich, sie nur für die Zwecke des Betriebs
und der Wartung der Geräte und Teile zu verwenden. Die Bedingungen für die Nutzung von Software
und Datenbanken sind in den Bedingungen für die Nutzung von Software und Datenbanken enthalten.
Daten sind in den begleitenden Lizenzen festgelegt.
10. GARANTIE
Die Gewährleistungsfrist des Verkäufers beträgt zwölf Monate ab der Lieferung der verkauften Ausrüstung.
Während dieses Zeitraums deckt die Garantie Herstellungsfehler oder Materialfehler ab, wobei der
Kunde die Existenz dieser Fehler oder Mängel zu beweisen hat. Jedes als defekt anerkannte Teil des
Verkäufers wird kostenlos in den Werkstätten des Verkäufers ersetzt oder repariert; die Kosten für Demontage,
Transport, Montage und Reise gehen zu Lasten des Kunden. Für jedes Bauteil an dem ohne
Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Umbauten vorgenommen werden, erlischt die Garantie.
Als defekt anerkannte Teile, die kostenlos ersetzt werden, gehen wieder in das Eigentum des Verkäufers
über. Die Intervention des Verkäufers nach der Meldung einer Fehlfunktion der verkauften Ausrüstung
bedeutet keine Anerkennung der Verantwortung. Nur die Schlussfolgerungen des Berichts, der
nach einer Intervention verfasst wurde, können als Grundlage für die gütliche Aufteilung der Verantwortung
dienen. Die Garantie gilt nicht für Ersatzteile und Reparaturen, die auf den normalen Verschleiss,
Beschädigungen durch Unfälle, mangelnde Wartung und Überwachung, oder falsche Anwendung zurückzuführen
sind.
Der Verkäufer kann nicht für finanzielle Verluste oder materielle Schäden haftbar gemacht werden, die
durch den Ausfall seiner Lieferung verursacht wurden, Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden,
Produktionsverluste oder entgangene Gewinne.
11. INCOTERMS
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gelten folgende Incoterms: CPT (Incoterms
2020).
Definition: Der Punkt des Kostenübergangs ist der vereinbarte Ort der Ankunft, während der Punkt des
Risikoübergangs die Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer ist. Der Käufer übernimmt alle Vorgänge,
die bei der Ankunft stattfinden.
11. VERSICHERUNGEN
Die Ware ist während des Transports in der Schweiz mit 15 CHF/kg gemäss den Bestimmungen der
ASTAG versichert. Der Kunde trägt das Risiko von zufälligen Schäden an den Waren und Materialien,
die gemäss dem Incoterm CPT bestellt wurden, und sorgt, falls er dies wünscht, für den Abschluss einer
geeigneten Versicherung zur Deckung dieses Risikos.
Die Kosten für die Versicherungen belaufen sich auf :
– Paketsendungen: 5 CHF pro Paket bis zu einem maximalen versicherbaren Betrag von 5000 CHF.
– Paletten-Sendungen und Sperrgut: 0,20% des Wertes und mindestens 30 CHF.
12. STREITIGKEITEN
Der Verkauf, der Gegenstand dieser Bedingungen ist, unterliegt dem Schweizer Recht, der Gerichtsstand
ist am Sitz der BACO AG in Salgesch. Jegliche Streitigkeiten, werden vor dem zuständigen Gericht
ausgetragen.
BACO AG
Gemmistrasse 45
CH-3970 Salgesch
service@baco-ag.ch
+41 27 510 29 29
BACO AG
Gemmistrasse 45
CH-3970 Salgesch
service@baco-ag.ch
+41 27 510 29 29

